Aktuell ist das Thema Krisenmanagement, ausgelöst durch die Havarie der "Costa Concordia" auf den Felsen vor der italienischen Insel Giglio, in aller Munde. Bedauerlicherweise zeigt der Fall, dass es eine Reihe von sehr unterschiedlichen Krisen gibt. Egal, ob wie hier in der Schifffahrt oder auch im industriellen Bereich. Sie werden zumeist durch grenzwertiges bis verantwortungsloses Verhalten von Verantwortungsträgern gekennzeichnet. Schlimm, wenn dann zusätzlich erkennbar wird, dass das Abweichen von vorgegebenen Routen und Regeln der Geschäftsführung bekannt ist und diese sich, wenn denn eine solche Abweichung zum Desaster führt, auch noch in Widersprüchen verhaspelt, wie dies der Vorstandsvorsitzende der Kreuzfahrtgesellschaft in Bezug auf zurückliegende Annäherungen des Kreuzfahrtschiffs an die Insel tat.
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Problem:
Nach Einigung auf einen Mindestlohn und Aufnahme des Sicherheitsgewerbes in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) stehen Unternehmen, die Dienstleistungen an ein Bewachungsunternehmen vergeben, vor dem potenziellen Risiko der Haftung nach § 14 AEntG. Dieser besagt, dass der Auftraggeber für die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung von Mindestlöhnen sowie für Beiträge zu gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien haftbar ist.
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Problem:
Nicht nur im Zusammenhang mit der Videoüberwachungstechnik wird gerade in der dunklen Jahreszeit beim Thema Sicherheit die Außenbeleuchtung kontrovers diskutiert. Einige Städte und Kommunen wollen ihre Beleuchtung aus Kostengründen teilweise oder ganz ausschalten, andere überlegen alternative Lösungen, um ihre teilweise erheblichen Betriebskosten zu minimieren. Und die Unternehmen? Grundstücke mit historisch gewachsenen Strukturen und geringen baulichen Veränderungen in den letzten Jahren sind i.d.R. abends/nachts dunkel bzw. nur dort beleuchtet, wo im Laufe der Zeit ein Strahler an der Fassade über der Eingangstür angebracht wurde oder wo fahrverkehrstechnisch eine Straßen-/Wegebeleuchtung notwendig ist. Und sonst? Überlegungen für eine vernünftige Perimetersicherung führen primär zu Detektionssystemen oder eben einer Videoüberwachung. Kann nicht schon eine ausgewogene Beleuchtung Sicherheit geben?
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Allein auf dem deutschen Markt gibt es mehr als 16.000 Normen, die alles Notwendige und zum Teil auch Überflüssiges regeln. Hinzu kommen auch noch Vornormen, Normentwürfe etc., was die Flut an Publikationen des Beuth-Verlags nicht gerade verringert. Durch diesen Wust an Informationen durchzublicken ist auch für Spezialisten schwer und sehr aufwändig.
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Problem:
Diese Binsenweisheit kann man ruhig durch den Zusatz ergänzen: Und auch kein Feuer ohne giftige Brandgase. Doch an dieser Stelle geht es nicht um Brände, sondern primär um eine Problematik, die oft ein Schattendasein fristet. Immer wieder liest man in den Tageszeitungen von erstickten Menschen in Wohnungen oder Lauben. Gerade in der kalten Jahreszeit wird oft mit offenem Feuer umgegangen, ohne dabei die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
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