Im Arbeitsschutz verfolgt der Gesetzgeber seit Jahren eine grundsätzlich vernünftige Strategie. Weg von detaillierten Verpflichtungen mit technischen Vorgaben und engen "Punkt-und-Komma"-Regelungen. Maxime sind vielmehr die Schutzzielvorgaben sowie die Wege zu deren Erreichung. Sie sollen dann durch unternehmerische Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz begründet und konkretisiert werden. Insgesamt soll damit vorrangig der unternehmerische Spielraum gestärkt und die Flexibilität für Veränderungen gefördert werden.
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Trinkwassersprudler bieten in Haushalt und Büro den Komfort, keine Wasserkisten oder Flaschen vom Supermarkt bis nach Hause, respektive ins Büro transportieren zu müssen. Die Hersteller werben damit, dass ihre Systeme, Trinkwasser aus der Leitung in spezielle Flaschen zu füllen und mit Kohlensäure zu versetzen, umwelt- und ressourcenschonend seien.
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Problem:
Diese Binsenweisheit kann man ruhig durch den Zusatz ergänzen: Und auch kein Feuer ohne giftige Brandgase. Doch an dieser Stelle geht es nicht um Brände, sondern primär um eine Problematik, die oft ein Schattendasein fristet. Immer wieder liest man in den Tageszeitungen von erstickten Menschen in Wohnungen oder Lauben. Gerade in der kalten Jahreszeit wird oft mit offenem Feuer umgegangen, ohne dabei die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
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Am Tor von Industrieunternehmen hat der Werkschutz zumindest ein Auge auch auf die Kennzeichnung der transportierten Stoffe. Mit dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) sollen Chemikalien jetzt weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Dabei ändern sich in Europa die bisher bewährten Gefahrensymbole erheblich. Dies gilt insbesondere für die Etiketten von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Auf den ersten Blick fallen die veränderten Piktogramme auf. Aus den orangefarbenen Quadraten mit schwarzen Symbolen werden schwarze Zeichen in gleichseitigen weißen Rauten, die auf der Spitze stehen und einen roten Rand haben. Die neuen Symbole stehen auch für neue Inhalte. Dabei gibt es nicht für alle bekannten Zeichen eine Entsprechung. So entfällt das Andreaskreuz während ein stilisierter Torso und ein Ausrufezeichen hinzukommen.
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In der Logistik besteht permanent die Gefahr, dass bei Bewegung von Lagergut die Regale beschädigt werden. Unfälle und Sachschäden sind scheinbar regelmäßig die Folge. Zum Schutz der Tragekonstruktion werden dann oftmals Abstandhalter oder sogenannte Protektoren installiert. Doch dies enthebt die Verantwortlichen nicht einer regelmäßigen Prüfung. Wie für alle Lagereinrichtungen als Arbeitsmittel müssen deshalb Betreiber von Hochregallagern eine Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV durchführen. Entsprechend der Beurteilung sind regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Die zeitlichen Abstände werden durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die Prüfung ist durch eine „befähigte“ Person durchzuführen. Aufgedeckte Mängel sind nach BGR 234 "unverzüglich und sachgerecht" zu beheben. Bis dahin ist der Aufwand überschaubar, weil viel Interpretationsspielraum besteht.
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Ein Beitrag des Informationsdienstes
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