Zur Zeit kursieren gefälschte Abmahnungen von einer angeblichen Kanzlei Kroner & Kollegen aus der bayerischen Landeshauptstadt München. Den Empfänger der E-Mail, die von der Adresse kollegen@kroner-kollegen.de verschickt wird, wird vorgeworfen, über den umstrittenen Dienst Megaupload geschützte Inhalte wie "Filmwerke, TV-Serien und Musikdateien" heruntergeladen zu haben. Die Betroffenen sollen im Rahmen eines Vergleichs eine Summe von 149,95 Euro an die Volksbank Slovensko zahlen. Auch eine Liste mit Zeitstempeln und IP-Adressen findet sich in dem Dokument. Im Fall des Sicherheits-Berater waren die folgenden Daten erfasst worden:
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An den Flughäfen gehen täglich Gegenstände in der Passagierkontrolle dadurch verloren, dass viele einzelne Teile in Boxen und Wannen gesteckt werden müssen und beim Wiedereinsammeln Zeitdruck gegeben ist. Die Wannen sind schon auf dem Weg durch die Kontrolle, während man selbst noch nicht durch die Metallkontrolle gekommen ist. So passiert es nicht selten, dass Passagiere vor einem schon auch mal aus einer ihnen nicht gehörenden Wanne Gegenstände einstecken. Das ist auch schon einem Mitarbeiter des Sicherheits-Berater passiert, dass ein Passagier, der ausnahmsweise mal kein Notebook nicht sich führte, das anrollende Notebook einsteckte, weil er routinemäßig annahm, es sei das seine. Dabei war es nur typengleich. Als der Mitarbeiter dann feststellte, dass sein Notebook nicht angekommen war, war es auf dem vollen Flughafen schon zu spät. Glücklicherweise war es kein Dieb. Bei seiner Rückkehr gab der Reisende den ihm nicht gehörenden PC zu Lost and Found. Es stellte sich aber zwischenzeitlich die Frage, wer ggf. zu haften hat.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist (BVerwG 6 C 9.11 – Urteil vom 25. Januar 2012).
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Allein auf dem deutschen Markt gibt es mehr als 16.000 Normen, die alles Notwendige und zum Teil auch Überflüssiges regeln. Hinzu kommen auch noch Vornormen, Normentwürfe etc., was die Flut an Publikationen des Beuth-Verlags nicht gerade verringert. Durch diesen Wust an Informationen durchzublicken ist auch für Spezialisten schwer und sehr aufwändig.
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Insgesamt fünf Verkehrsunfälle, bei denen Eisplatten während der Fahrt vom Dach des LKW-Anhängers auf nachfolgende PKW fielen, mussten die Beamten der Polizeiautobahnstation Petersberg in den letzten Dezembertagen auf der A 7 und der A 66 aufnehmen. Zum Glück sind die PKW-Insassen mit dem Schrecken davongekommen. Motorhauben, Außenspiegel und Scheiben wurden beschädigt. In einem Fall ging auch die Frontscheibe zu Bruch. Ein riesiges Problem ist: Was ist, wenn der Fahrer erschrickt und sein Fahrzeug aus der Spur gerät?
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Ein Beitrag des Informationsdienstes
Sicherheits-Berater
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