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Editorial

2024: 50 Jahre Sicherheits-Berater

Ausgabe 1-2/2024
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Ausgabe 1-2/2024
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Liebe Leserinnen und Leser,

für 2024 gibt es praktisch nur eine einzige Prognose, die sich mit Sicherheit voraussagen lässt: Ihr Informationsdienst für Sicherheit in Wirtschaft und Verwaltung wird in diesem Jahr, mit dem Jubiläumsheft 17 Anfang September, 50 Jahre alt.

Seit 1992 traut sich die Redaktion, damals wesentlich in Person des Informationsdienstgründers Rainer von zur Mühlen, im jeweils ersten Heft des Jahres eine Prognose auf das laufende Jahr zu geben. Damals waren das zwei überschaubare Beitragsseiten unter der Überschrift „Was bringt 1992?“ 2006 wuchs das prognostische Selbstbewusstsein des damaligen Herausgebers und Chefredakteurs auf stolze 17 Seiten an und nannte sich „Trends“ (später bis auf den heutigen Tag „Branchenprognose“). Ob das in Zukunft noch so zu leisten sein wird, darf bezweifelt werden: Zu schnell überschlagen sich die Ereignisse, bestimmte Innovationen, Problemstellungen und Sicherheitstechniken entwickeln sich sprunghaft und sind in ihren Auswirkungen kaum noch vorhersagbar. Die steile Karriere des Themas Künstliche Intelligenz in der Sicherheitsbranche konnte niemand prognostizieren.

Neulich fragte mich ein Redaktionskollege, ob er einen seiner Beiträge mit einem von Dall-E, also mit KI erzeugten, Foto illustrieren dürfe. Ich riet ihm aus Gründen der bislang noch nicht eindeutig geklärten Urheberrechtsfrage davon ab. Derzeit tummeln sich, davon abgesehen, auch zu viele Abmahnhaie im Gewässer.

Die künstliche Intelligenz orientiert sich bei der Schaffung von Bildern an bereits vorhandenen Bildern, die sie wiederum modifiziert. Das Prinzip ist das gleiche wie im Textbereich und wir wissen, das z. B. die New York Times kürzlich erst Microsoft und OpenAI auf Urheberrechtsverletzungen verklagt hat. Die Künstliche Intelligenz wird eben auch mit Inhalten, die unter anderem aus der NYT stammen, trainiert. Um neue Bilder oder Texte erzeugen zu können, muss die KI sich zunächst einmal Altbekanntes einverleiben – was zwangläufig Urheberrechtsfragen aufwirft.

Mir scheint, es wird noch eine Weile dauern, bis sich Redaktionen bzw. die Nutzer von Bildern und Texten, die von der Künstlichen Intelligenz vermeintlich kostenlos geliefert werden, auf der urheberrechtlich sicheren Seite wähnen können. Selbst bei kostenpflichtigen Bildern, die von Bildagenturen explizit mit dem Zusatz „Generated with AI“ angeboten werden, zögere ich noch, diese zu verwenden.

Immerhin gibt es derzeit Regulierungsbemühungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die unter anderem auch die Urheberrechtsfrage betreffen. Möglicherweise findet diese im Laufe des Jahres 2024 eine eindeutige Antwort – sicher ist das gleichwohl nicht. Davon abgesehen scheint mir die Qualität von Bildern, die mit künstlicher Intelligenz zustande kamen, noch relativ durchwachsen zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob künstliche Intelligenz die natürliche Dummheit ersetzen kann.

Ich wünsche Ihnen für 2024 neben Glück, Gesundheit und Erfolg auch weiterhin ein Gespür für das Erkennen des Wahren und Guten.

Schwerpunkte:

Ausgabe 1-2/2024
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