sicherheits-berater
Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Passwort vergessen

Close

Gastregistrierung

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie für 4 Wochen kostenlos und unverbindlich Zugriff auf unsere Inhalte.

Editorial

Corona und die Sache mit den Schutzzielen

Ausgabe 1-2/2023
  |  
  |  
Ausgabe 1-2/2023
  |  

Liebe Leserinnen und Leser,

als der Virologe Christian Drosten am zweiten Weihnachtsfeiertag die Coronapandemie für beendet erklärt hatte, entfachte er damit eine hitzige Diskussion darüber, wie denn mit den bis dato geltenden Präventionsmaßnahmen umzugehen sei.

Die einen, darunter Gesundheitsminister Lauterbach, hielten sie für weiterhin sinnvoll, weil ein Restrisiko nicht auszuschließen sei. Das Schutzziel lautete Entlastung der Intensivstationen und Schutz vulne-rabler Gruppen. Die anderen, darunter Justizminister Busch-mann, sehen die Fortführung der Coronaschutzmaßnahmen als einen nicht weiter begründbaren Angriff auf die bürgerlichen Frei-heitsrechte. Das Beispiel zeigt, dass Schutzziele subjektiv gesetzt und Präventions- wie Sicherheitsmaßnahmen willkürlich realisiert werden. Ab wann wir einem Risiko aktiv begegnen wollen, ist praktisch verhandelbar. Ausnahme: Gesetze und Verordnungen, die Schutzziele bzw. entsprechende Sicherheitsmaßnahmen als verbindlich vorgeben.

Während wir speziell in Deutschland kurz davor stehen, selbst das Schuhezubinden zu reglementieren, damit sich dabei niemand die Finger bricht, fahren in anderen Ländern Autos auch gerne einmal ohne TÜV-geprüfte Bremsen durch die Gegend. Der Cowboy trägt seinen Colt stets zur Eigensicherung mit sich herum, während der Bobby aus dem vereinigten Königreich sich und seine Mitbürger mit einem Schlagstock zu verteidigen weiß.

Wo überhaupt kein Risiko anzunehmen ist, da sind gewiss keine Sicherheitsmaßnahmen nötig. Wo von einer extrem geringen Ein-trittswahrscheinlichkeit auszugehen ist, z. B. von einem Meteoriteneinschlag aufs Unternehmensgebäude, kann man die Abwehr – selbst bei einer extrem hohen Schadenhöhe – getrost dem Staat überlassen. Wo von einem großen Risiko (einer hohen Wahrschein-lichkeit und einer großen anzunehmenden Schadenhöhe) auszugehen ist, sollte man sich umgehend Gedanken machen über Präven-tion. Wird der zu erwartende Schaden als vernachlässigbar gering eingestuft, lassen sich Sicherheitsmaßnahmen selbst bei hoher Eintrittwahrscheinlichkeit meist vermeiden.

Sie sehen, es existiert ein nicht unbeträchtlicher Spielraum bei der Risikoeinschätzung und Schutzzielbestimmung. Dabei hilfreich sein kann die Zuordnung von Stufen der Eintrittswahrscheinlichkeit zu Stufen der Schadenhöhe in einer Risikomatrix. Hierzu ein alter (aber keineswegs veralteter) Tipp aus dem Sicherheits-Berater: „Lassen Sie die Risiko- und Gefährdungsszenarien von unterschiedlichen Stellen im Unternehmen bewerten, ggf. auch mit Unterstützung von externen Beratern. Die hieraus resultierende Bandbreite spiegelt i. d. R. die Wirklichkeit ganz gut wider. Gleichzeitig holen Sie damit die verschiedenen Stellen und Zuständigkeiten mit ins Boot, die hinterher von der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen mehr oder weniger betroffen sind. Damit lässt sich das Akzeptanzniveau erheblich fördern.“

Ich wünsche Ihnen für 2023 neben Glück, Gesundheit und Erfolg, dass Sie Ihre Schutzziele stets erfolgreich definieren und realisieren.

Schwerpunkte:

Ausgabe 1-2/2023
Anzeige
SIMEDIA Akademie Sicherheitsechnik

Meist gelesen

Login

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.