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Editorial

„Sicherheitsrisiko ausgeschlossen“

Ausgabe 20/2020
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Ausgabe 20/2020
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Liebe Leserinnen und Leser,

nachdem der Betreiber des neuen Berliner Flughafens öffentlich nach freiwilligen Testern gesucht hatte, wollte ich mir diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Mein Sekretariat meldete mich während meines Urlaubs dazu an. Eine Woche vor dem Termin erhielt ich die schriftliche Teilnahmebestätigung.

So fuhr ich am Morgen mit einer gewissen Erwartungshaltung zum BER. Die Anreise geriet beschwerlich, da der öffentliche Nahverkehr an den Flughafen noch nicht komplett angebunden und für die wenigen Busse durch eine verwirrende Beschilderung die Haltestellen am Flughafen nur schwer auffindbar waren. Auch wurde ich auf dem Weg zur Anmeldung vor Ort das Gefühl nicht los, noch immer auf einer Baustelle zu sein: Zutrittskontrollierte Türen standen verkeilt offen, Brandschottungen waren teilweise nicht geschlossen, Verkabelungen auf Trassen in Flucht- und Rettungswegen hatten keinen Funktionserhalt bzw. schwebten frei an der Decke. Die Ausschilderungen (sowohl für die Reisenden als auch für das Facility-Management) fielen dagegen sehr positiv ins Auge (Beispiel: Jede nach außen aufschlagende Tür hat einen Verbotsaufkleber zum Abstellen von Gepäck).

Leider endete der Testtag für mich schneller als gedacht: Bei der Zutrittskontrolle stellte man fest, dass auf meiner Teilnehmerbestätigung ein anderes Geburtsdatum als in meinem Personalausweis stand. Man erklärte mir, dass man eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen habe (vermutlich durch die Bundespolizei und Abgleich z. B. mit Melderegister) und ich eine andere Person sein müsse als die mit dem Personalausweis. Auf meine Frage, ob ihnen denn nicht aufgefallen sei, dass es mich mit dem falschen Geburtsdatum gar nicht gebe, verneinte man. Ich wäre einfach jemand Anderes! In jedem Fall wäre ich ein „Sicherheitsrisiko“ und als solches von der Teilnahme am Test „ausgeschlossen“.

Grundsätzlich fand ich es in Ordnung, dass das Personal vor Ort so reagierte, da bei der Anzahl der zu kontrollierenden Personen die Gefahr gegeben ist, dass Unberechtigte in Sicherheitsbereiche des Flughafens gelangen. Jedoch müssen folgende Fragen erlaubt sein:

1. Was wurde überprüft und wie konnte eine Person, die eigentlich gar nicht existiert, eine Teilnahmebestätigung erhalten?

2. Wieviel Zeit nimmt man sich (das Terminal ist zwar noch nicht in Betrieb, aber der Flughafen selber bereits „scharf geschaltet“) für die Überprüfung der angemeldeten Personen? Wie leicht ist es, sich mit falschen (in meinem Fall: irrtümlichen) Daten anzumelden unter der Voraussetzung, dass man einen Ausweis fälscht und entsprechend anpasst?

3. Warum gibt es für diese Art von Vorfällen keine Aufzeichnung dieser Ungereimtheiten (z. B. bei der Deutschen Bahn üblich)? Diese Ereignisse würden helfen, Verbesserungen bei solchen Inbetriebnahmen, aber auch für den späteren Betrieb, vorzunehmen.

Bleibt der Flughafengesellschaft in Berlin zu wünschen, dass man erfolgreich den Probebetrieb abschließt und termingerecht die ersten Passagiere begrüßen kann. Meinerseits sind bereits die ersten Flüge ab BER gebucht! Und auch die Teilnahme an einem weiteren BER-Test …

Schwerpunkte:

Ausgabe 20/2020

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