Liebe Leserinnen und Leser,
es ist schon ein wenig schizophren, wenn wir das neue Jahr 2025 begrüßen und gleichzeitig Menschen durch den Gebrauch sogenannter Kugelbomben (Klasse F4 nach Sprengstoffgesetz) schwer verletzt (u.a. ein Polizist in Berlin) oder sogar getötet werden. Der Kauf und die Verwendung von Feuerwerk der Kategorie F4 ist rechtlich nur professionellen Pyrotechnikern erlaubt. Um so erschreckender ist es, dass die Verwendung in YouTube-Filmen gezeigt und die Ersteller mit Begeisterung deren „verbotenen“ Einsatz ihren Zusehern weitergeben. Bleibt die Hoffnung, dass das Strafmaß in den anstehenden juristischen Verfahren (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) neben der Inanspruchnahme des kompletten Schadensersatzes abschreckend wirkt.
Es sollte auch erreicht werden, dass die derzeit noch vorhandenen Informationen zur illegalen Beschaffung sowie Erläuterungen der Verwendung aus den sozialen Medien gelöscht werden. Potenzielle Täter sehen die Bilder aus Berlin, wo ein Wohnhaus nach Einsatz der Kugelbombe unbewohnbar wurde. Gleiches an Gebäuden, bei Behörden oder in Gewerbegebieten zu tun (vorzugsweise bei nicht vorhandener Fassadenüberwachung) kann zu größeren Sach- und ggf. Personenschäden führen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz gefährlicher Stoffe sind vorhanden. Die Verfolgung entsprechender Ordnungswidrigkeiten und Straftaten muss aber verbessert werden.
Ein weiterer Punkt fiel beim Jahreswechsel 2024/2025 in Berlin auf: Es gab die ganze Nacht einen fast durchgehend hohen Schallpegel durch die gefühlte permanente Verwendung von Feuerwerkskörpern. Und sehr viele besonders laute explodierende Produkte in der Nähe von Kirchen, an und in Krankenhausgrundstücken sowie Alters- und Pflegeheimen. Durch den Einsatz „in den innerstädtischen Gefechtszonen“ waren die Polizeibehörden nicht in der Lage, das Verwendungsverbot gemäß Sprengstoffgesetz zu verfolgen. Hier muss der Gesetzgeber pragmatische Lösungen finden, die ggf. bis zu einem Verbot von individuell verwendeten Feuerwerkskörpern führen sollte.
Leider werden wir diese Phänomene ebenso wenig verhindern, wie die vielen Geldautomatensprengungen jedes Jahr in Deutschland. Und da sind konzeptionelle Entwicklungen zu Schutzmaßnahmen hinsichtlich von sicherheitssensiblen Einrichtungen im Umfeld von öffentlichen Straßen und Räumen ein guter Weg. Auf der diesjährigen BAU 2025 kamen wir mit der Firma Laumer Bautechnik GmbH aus Massing ins Gespräch (laumer.de). Ursprünglich ist das Betonwerk durch den Garagen-Modulbau groß geworden. Später entwickelte man Trafostationen, wo man sich mit dem Thema Explosionsschutz durch Entstehung von Lichtbögen beschäftigen musst. Heute bietet man dem Markt mit Partner sogenannte Cash-Boxen an. Dabei fährt man den Ansatz, durch Kenntnis der bisherigen Schadensereignissen, den Berechnungen von auf das Thema „Sprengwirkung“ spezialisierten Ingenieurbüros eine Lösung zu schaffen, die guten Schutz gegen die aktuellen Gefährdungen und Risiken geben.