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Editorial

Tiefgaragen als Luftschutzbunker?

Ausgabe 8/2022
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Ausgabe 8/2022
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Liebe Leserinnen und Leser,

Ende März konnte man in mehreren Tageszeitungen die Nachricht lesen, dass der neue bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU) über Zuschüsse für kriegssichere Tiefgaragen nachdenkt. Er möchte eine intensive Diskussion, ob es auf Tiefgaragen, die als Sicherungsanlagen für kriegerische Auseinandersetzungen ausgebaut wurden bzw. werden, erhebliche Zuschüsse geben sollte.

Im Jahr 2007 beschlossen Bund und Länder gemeinsam, öffentliche Schutzräume nicht weiter zu erhalten. Das Szenario eines konventionellen Krieges mit großflächigen Bombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen schien nicht mehr zeitgemäß. Trotzdem lässt das derzeit geltende Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) den Bau und die Unterhaltung solcher öffentlichen Schutzräume zu. Die derzeitige Diskussion in der Politik, ob nicht Tiefgaragen als Mobility Hubs mit allen Möglichkeiten alternativer Verkehrskonzepte ausbaufähig sind, stellt alle Beteiligten nur vor neue Herausforderungen.

Lässt man diese Ideen einmal Revue passieren, vergisst man fast, was Tiefgaragen eigentlich sind: Abstellräume für Fahrzeuge! Dabei ist man gerade dabei, den aktuellen Anforderungen durch neue Antriebsarten von Fahrzeugen gerecht zu werden. Insbesondere erwarten uns höhere Brandschutzanforderungen, eine Minimierung von Trassen in diesen unterirdischen Etagen bis hin zu intelligenten Sicherheits- und Zutrittskonzepten. Anforderungen an die Be- und Entlüftung der unterirdischen Garagen widersprechen den Anforderungen an den Schutzcharakter.

Wenn man also eine Diskussion für Schutzeinrichtungen wieder anstoßen möchte, sollte man überlegen, ob man nicht insgesamt das Bauen und die Nutzung als Rückzugsraum für einige Tage fördern sollte und dabei eine maßvolle Abwägung baurechtlicher Anforderungen zulässt. Beispielsweise der Einsatz notwendiger Notstromanlagen für Schutzräume, deren Anforderungen durch die BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) sich zunehmend verschärfen. Die bauliche Ausprägung von Schutzräumen, z.B. in unterirdischen Wohnnebenräumen oder Lagerräumen von Bürogebäuden/ Verwaltungen ist aus Sicht der Baukosten noch der geringste Aufwand. Die gleichzeitige Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an Tiefgaragen würde somit entfallen.

Gezielte Überlegungen zur Fremdnutzung, Mehrfachnutzung und Umgestaltung bestehender Gebäude- oder Gebäudeteile lassen innovative Nutzkonzepte entstehen. Darin können die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden, und sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten funktionieren und wirtschaftlich sinnhaft sein.

Lieber Bauminister! Seien Sie mutig und diskutieren Sie nicht zu viel! Lassen sie Konzepte entwickeln, die einer politischen und fachlichen Prüfung standhalten! Dann dürfte die Umsetzung der Realität ein wenig näher rücken! Und es müssen nicht nur Tiefgaragen sein!

Schwerpunkte:

Ausgabe 8/2022
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