Liebe Leserinnen und Leser,
Konzeptlosigkeit, Sichtflug und Chaos: alles Substantive, die in 2020 inflationär verwendet werden. Natürlich drängt sich die Frage auf, ob immer rechtzeitig gehandelt oder gar vorausschauend konzeptionell agiert wurde.
Dies möchte ich nicht beurteilen, aber wir könnten gemeinsam versuchen, Rückschlüsse aus dem Erlebten auf unser Arbeitsleben als „Sicherheitsberater“ zu ziehen:
- Wie sensibilisiert man Menschen für Bedrohungen, ohne sie bis zur Handlungsunfähigkeit zu verängstigen?
- Kann ich Vorsorge betreiben?
- Wie bewertet man Risiken möglichst umfassend und welche Maßstäbe lege ich an?
- Wie schaffe ich Akzeptanz für neue Regeln?
- Ist die entwickelte Sicherheitskonzeption gut? Haben wir an alles gedacht? Ist die Qualität messbar bzw. zertifizierbar?
Die Redaktion des Sicherheits-Berater geht in diesem Schwerpunktheft auf die vorgenannten Fragestellungen ein und gibt entsprechende Antworten.
Ein gutes Konzept zu haben hat sich im gesamten Leben bewährt. Ziele sollten jedoch so definiert werden, dass sie klar und eindeutig sind. Das schafft Stabilität auf dem Wanderweg des Sicherheitsberaters. Nicht bei jeder Wegschere überlegen zu müssen, welches der bessere Weg ist, sondern klar das Ziel vor Augen zu haben, gibt (Entscheidungs-)Sicherheit, oder?
Wie einfach die Entwicklung von Sicherheitskonzeptionen ist, möchte ich mit nachfolgendem Beispiel verdeutlichen: In der kleinen Zechenhaussiedlung, in der ich wohne, wird immer mal wieder eingebrochen, im Laufe der Jahre nahezu in jedes zweite Haus. Anstatt jedoch vorausschauend Gegenmaßnahmen zu planen und umzusetzen, werden nach einem Einbruch manchmal kopflos Ad-hoc-Maßnahmen durchgeführt, um den Einbruchschutz zu verbessern. Fragt man dann doch mal den „Sicherheitsberater“ (also mich), was denn sinnhaft wäre, ist man erstaunt, dass Gegenfragen (von mir) kommen:
1. Was ist zu schützen? 2. Wann ist zu schützen? (Bei Abwesenheit oder bei Anwesenheit der Bewohner?) 3. Von welchem Täterprofil ist auszugehen? (Gelegenheitstäter, organisierte Banden … ?) 4. Kann man das Objekt in Schutzzonen aufteilen? (Außengelände, Gebäude, besondere Räume … ?) 5. Welche Schutzziele sollen in den einzelnen Schutzzonen verfolgt werden? (Prävention, Behinderung, Detektion, Verifikation von Alarmursachen, Intervention, Dokumentation?)
Sind diese Fragen geklärt, ergeben sich die notwenigen Sicherheitsmaßnahmen von selbst und die Sicherheitsstrategie bzw. Sicherheitskonzeption ist fertig. Übrigens, nicht nur beim kleinen Zechenhäuschen, sondern ebenso bei großen Industrieparks, Banken oder gar bei der Sicherheitsplanung von Kernkraftwerken. Der Pragmatismus ist stets derselbe, nur die Beantwortung der einzelnen Fragestellungen und die Feinjustierung der Schutzziele ist entsprechend umfangreicher!