Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Unser Kennenlernangebot

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie 4 Wochen kostenlosen Zugang zu allen Abonnenteninhalten.

Oder entscheiden Sie sich gleich für ein kostenpflichtiges Abonnement, um dauerhaft auf alle Inhalte des Sicherheits-Berater zugreifen zu können: noch bis Jahresende 2024 mit 50% Jubiläumsrabatt auf das 1. Laufzeitjahr.

Close

Passwort vergessen

Editorial

Warnung vor russischer Spionage und Sabotageakten

Ausgabe 16/2024
  |  
  |  
Ausgabe 16/2024
  |  

Liebe Leserinnen und Leser,

im „Sicherheitshinweis für die Wirtschaft“ vom 26. Juli 2024 warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz davor, allzu leichtfertig mit der Veröffentlichung von Informationen umzugehen: Solche Infos könnten von ausländischen Nachrichtendiensten ausgekundschaftet werden. Namentlich genannt werden die russischen Nachrichtendienste, von denen eine erhöhte Gefährdung durch Sabotageaktivitäten bzw. entsprechende Vorbereitungshandlungen in Deutschland ausgehe. Vor allem russischsprachige Beschäftigte könnten in deren Blickfeld rücken. Das Bundesamt veröffentlichte dazu auch entsprechende Handlungsempfehlungen zur Prävention.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist noch einmal darauf hin, dass Nachrichtendienste und auch andere Tätergruppierungen gezielt offen zugängliche Informationen auswerten und in Handlungsempfehlungen, z. B. zu Sabotage- und Anwerbungszwecken, an ihre operativen Kräfte einfließen lassen. Insbesondere russischsprachige oder pro-russische Beschäftigte und solche, die sich in den sozialen Medien öffentlich eindeutig für oder gegen die Ukraine-Unterstützung des Westens positionieren, könnten ins Blickfeld russischer Nachrichtendienste rücken und sich mit Rekrutierungsversuchen konfrontiert sehen. Auch könnten Objekte zum Ziel russischer Nachrichtendienste werden, deren strategische Bedeutung für Russland sich nicht unmittelbar erschließt. Mit dieser Warnung geht das BfV übrigens konkret nicht so weit wie der auf das Thema Prospective Intelligence spezialisierte Sicherheitsberater Florian Peil, der mit Verweis auf den Vorfall um Rheinmetall-CEO Papperger auch vor Mordanschlägen warnt (www.florianpeil.de).

Im aktuellen „Sicherheitshinweis für die Wirtschaft“ vom 26. Juli 2024 zählt das BfV einige Handlungsempfehlungen auf, deren Lektüre wir empfehlen (www.verfassungsschutz.de, Kurzlink https://tinyurl.com/6vftayz6). Dazu gehört z. B. der Punkt, besonders gefährdete Mitarbeiter entsprechend für Gefahren zu sensibilisieren, sodass relevante Vorkommnisse gemeldet werden. Auch den Personalverantwortlichen in den Unternehmen schreibt der Verfassungsschutz Prävention ins Stammbuch: So sei bei Stellenausschreibungen kritisch abzuwägen, welche Informationen zwingend veröffentlicht werden müssten. Angreifer könnten schließlich durch bestimmte Informationen abschätzen, mit welchen Sicherheitssystemen, mit welcher Sicherheitssoftware oder mit welchem industriellen Kontrollsystem (ICS) sie es zu tun hätten. Darüber hinaus empfiehlt der Verfassungsschutz Maßnahmen zur Sicherheitskonzeption, z. B. die Investition in eine angemessene Zaunanlage, Kameraüberwachung und einen Wachschutz, das Härten von Übermittlungswegen durch Zwei-Faktor-Authentifizierung, das Durchführen von Penetrationstests bis hin zu dem Tipp, möglichst eine Verschleierung der eigenen IP-Adressen zu ermöglichen.

Das BfV bietet Unternehmen weitere Hilfen an: wirtschaftsschutz@bfr.bund.de bzw. +49 30 18792-3322.

Schwerpunkte:

Ausgabe 16/2024
Anzeige
SIMEDIA Inhouseveranstaltungen

Meist gelesen