Sicherheitsüberprüfung – die Sicherheitsüberprüfung im personellen Geheim- und Sabotageschutz dient dazu, mögliche Sicherheitsrisiken auszuschließen. Das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) “sieht drei Überprüfungsarten vor:
– die einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1),
– die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) und
– die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (SÜ3).”
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