Die 11.000 Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) erhalten vom 1. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2022 4,83 Prozent mehr Lohn. Zudem hat sich die BDGW bereit erklärt, eine einmalige Corona-Sonderprämie in Höhe von 275 Euro zu zahlen. In einer entsprechenden Pressemitteilung bringt sie allerdings auch ihre große Sorge zum Ausdruck, dass der Rückgang des Bargeldanteils im Zahlungsverkehr zu einem Umsatzrückgang von bis zu 15 Prozent führen werde. Kündigungen seien 2021 nicht ausgeschlossen. www.bdgw.de, Kurzlink https://bit.ly/3nILcpi.