Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR), das auf www.anwaltsregister, Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Deutschland vorstellt, berichtete über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Höhe von Anwaltshonoraren. In einem Fall aus München hatte ein Fachanwalt demnach mit seinem Mandanten einen Stundensatz von 290 Euro pro angefangene Viertelstunde vereinbart. Der BGH urteilte, dass der Anwalt für seinen Zeitaufwand von vier Stunden und 28 Minuten nur etwa 1.500 Euro berechnen dürfe (statt, wie geschehen, 11.300 Euro). Das Aktenzeichen lautet Az. IX ZR 140/19. Der Fall ist auf www.anwaltsregister.de, Kurzlink https://bit.ly/34JDIJL , beschrieben.
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