Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel. In einer Pressemitteilung schreibt er, der Bundesnachrichtendienst solle (laut neuem Gesetz) Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordnete Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei dies, so Kelber, jedoch nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt. Trotz einiger Verbesserungen im Gesetzesentwurf sehe er Unsicherheiten und Lücken. www.bfki.bund.de, Kurzlink https://tinyurl.com/mrvswj3t