Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel. In einer Pressemitteilung schreibt er, der Bundesnachrichtendienst solle (laut neuem Gesetz) Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordnete Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei dies, so Kelber, jedoch nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt. Trotz einiger Verbesserungen im Gesetzesentwurf sehe er Unsicherheiten und Lücken. www.bfki.bund.de, Kurzlink https://tinyurl.com/mrvswj3t
- Einsatz künstlicher Intelligenz in der Strafjustiz
- Bundesregierung sieht Fortschritte beim Klimaschutz
- Neues Onlineseminar zu KPIs in der Unternehmenssicherheit
- Zahl der Verkehrstoten um 1,8 Prozent gestiegen
- Hersteller von Cybersicherheitssoftware Fortinet gibt zu, gehackt worden zu sein
- Verband der Hersteller von Bevölkerungswarnsystemen gegründet
- Seminar zu Bombendrohungen und verdächtigen Postsendungen
- Ingenieurbau-Professor warnt vor Einsturz weiterer Spannbetonbrücken
- Chaos Computer Club fordert Sabotage biometrischer Rundumüberwachung
- Besorgniserregende Gefährdungslage durch Cyberangriffe laut Semperis