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Bundesnetzagentur rät zum zügigen Melden von Call-ID-Spoofing

Ausgabe 24/2022 |
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Ausgabe 24/2022
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Unter Call-ID-Spoofing ist das widerrechtliche Verwenden von manipulierten Absenderrufnummern zu verstehen. Dabei erscheint z. B. die Notrufnummer 110 in missbräuchlicher Absicht als Absenderrufnummer. Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass es keine An-rufe gebe, bei denen dies rechtmäßig erfolge. Eine Änderung des Telefonschutz-Gesetzes ab dem 1. Dezember 2022 eröffnet der Bundesnetzagentur nun einen neuen Handlungsspielraum, dagegen vorzugehen. Entsprechende Beschwerden sollten allerdings möglichst unverzüglich eingereicht werden, da entsprechende Verbindungsdaten nur für wenige Tage nach dem Anruf bei den Telekommunikationsanbietern vorhanden seien. Ausführliche Informationen dazu finden sich auf www.bundesnetzagentur.de, Kurzlink https://bit.ly/3OSzXca

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