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Bundesnetzagentur sperrt Funkkopfhörer und Drohnen.

Ausgabe 4/2022 |
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Ausgabe 4/2022
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Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2021 eine Stückzahl von fast 23 Mio. verbotenen Produkten gesperrt. Die Produkte verursachten Funkstörungen oder wiesen erhebliche formale Mängel auf, heißt es in einer Pressemitteilung. Verbotene Produkte identifiziert die Bundesnetzagentur im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen. Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. hätten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten erreicht. Diese Funkkopfhörer arbeiteten auf verbotenen Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt seien. Zahlreiche Funkkopfhörer wiesen zudem erhebliche formale Mängel auf, wie z. B. fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende bzw. fehlerhafte technische Unterlagen. Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten, gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten seien vermehrt formale Mängel wie z. B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt worden. www.bundesnetzagentur.de, Kurzlink https://bit.ly/3JaXTnd

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