Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. warnt vor mutwilligen Entleerungen und Beschädigungen von Feuerlöschern. Die Beschädigung von Brandschutzeinrichtungen werde nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 145 „Missbrauch von Notrufen und Beein-trächtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ geahndet. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder zumindest eine Geldstrafe seien die Folge. Auch könnten Verursacher teurer Reinigungs- und Entsorgungskosten in Regress genommen werden. www.presseportal.de