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DEKRA erinnert an Austausch von Rauchwarnmeldern

Ausgabe 4/2023
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DEKRA e.V. macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in einigen Bundesländern vor rund zehn Jahren in Kraft getreten sei. Damals seien häufig Rauchmelder verwendet worden, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssten. Vom Austausch in erster Linie betroffen seien Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern sei die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 ausgelaufen. Für den Austausch spricht laut DEKRA auch, dass die Technik der Geräte in den vergangenen zehn Jahren weiter-entwickelt worden sei. Geräte der neuesten Generation mit dem ‚Q-Label‘ neigen demnach kaum noch zu Fehlalarmen und erkennen Störungen selbständig. www.dekra.de, Kurzlink https://bit.ly/3YjQ8CC

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