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DGUV: Lärmbelastungen gezielt reduzieren

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Die Kollegen von „Arbeit & Gesundheit“ warnen: „Eine Lärmschwerhörigkeit kann sich über Jahre unbemerkt entwickeln. Sind eine Hörminderung oder gar ein Hörverlust einmal eingetreten, lassen sie sich nicht mehr rückgängig machen. Umso wichtiger ist es, dass Betriebe den Gefahren durch Lärm vorbeugen. Sie sollten die Risiken in der Gefährdungsbeurteilung erfassen und einschätzen. Lässt sich das Lärmrisiko, also die Einhaltung der Grenzwerte, nicht eindeutig bestimmen, ermöglicht eine fachkundige Lärmmessung die bestmögliche Beurteilung. Sicherheitsbeauftragte können dabei unterstützen.

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