Mit Wirkung zum 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Übergangsfrist. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) aufmerksam. Für kraftbetätigte Fenster ergeben sich daraus wesentliche Neuerungen bei Sicherheitsanforderungen, Risikobeurteilung und Dokumentationspflichten.
Die neue Verordnung verpflichtet Planer, Errichter und Betreiber dazu, die Sicherheit kraftbetätigter Fenster umfassender zu bewerten und nachzuweisen. Im Mittelpunkt steht eine systematische Risikobeurteilung, mit der potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen definiert werden müssen.

Neue Maschinenverordnung bringt verschärfte Anforderungen für kraftbetätigte Fenster ab 2027
Bildquelle: Exorbitart / GEZE GmbH
Kraftbetätigte Fenster stellen ein unterschätztes Risiko in vielen Gebäuden dar. Obwohl sie gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ mindestens einmal jährlich geprüft werden müssen, zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass viele elektrische Fensteranlagen in Bürogebäuden, Schulen und Krankenhäusern weder geprüft noch instand gehalten werden. Diese sicherheitstechnische Prüfung darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen fachgerecht beurteilen und überprüfen können. Wer als Betreiber auf diese Prüfung verzichtet, vernachlässigt damit eine wichtige Sicherheitsanforderung mit potenziell gefährlichen Folgen.
Abschnitt 4.1.2 der ASR A1.6 verlangt weiterhin den Einbau zusätzlicher Sicherheitsvorrichtungen. Bei Ausfall eines Beschlagelementes muss das Abstürzen des Fensterflügels beispielsweise durch doppelte Aufhängungen, Sicherheitsscheren oder Fangvorrichtungen verhindert werden können. Diese Sicherung fehlt jedoch bei vielen installierten Anlagen, insbesondere bei älteren Fenstern mit Spindelantrieb, die teilweise nur mit zwei Schrauben montiert sind.
Link zur Pressemitteilung der DGWZ
Was es sonst noch bei der Maschinenverordnung zu beachten gilt
Die IHK Lippe zu Detmold hat einen enorm nützlichen Leitfaden zur neuen Maschinenverordnung erstellt, der erläutert „welche wichtigen Änderungen sich ergeben und welche Zusammenhänge zu anderen neuen EU-Regularien, etwa zu Künstlicher Intelligenz oder Cybersicherheit, zukünftig für Hersteller, Importeure (Einführer), (Online-)Händler, Bevollmächtigte und Inverkehrbringer von Maschinen wichtig sein können.“ Gerade die Aspekte der detaillierten Gefährdungsbetrachtung auch der Cyberrisiken und der Anforderungen nach einer „digitalen“ Dokumentation dürfte viele Unternehmen betreffen und folglich interessieren.