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Digitaler Impfpass muss erneuert werden

Ausgabe 22/2021 |
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Ausgabe 22/2021
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Diverse Medien weisen darauf hin, dass in der Corona-Warn-App, ebenso in CovPass, ein Ablaufdatum hinterlegt ist, das auf ein Jahr nach Ausstellung der Impfbescheinigung terminiert ist. Unter dem Eintrag „Technisches Ablaufdatum“ heißt es dort „Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig darum, einen neuen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen.“ Das Ablaufdatum kann vor allem bei Reisen wichtig werden, wenn ein Impfnachweis verlangt wird. Laut oekotest.de bzw. Berufung auf die Entwickler der Corona-Warn-App sollen Nutzer 28 Tage vor dem Ablaufdatum eine Pushnachricht erhalten sowie nach Ablauf eine erneute Nachricht. www.oekotest.de, Kurzlink https://bit.ly/3bm5TTu

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