Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat Anfang November die überarbeitete Version des Standard-Datenschutzmodells (SDM) verabschiedet. Mit dem SDM wird eine auf 68 Seiten dokumentierte Prüfmethode zur Verfügung gestellt, mit der Datenschützer, Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, beim Betrieb und bei der Prüfung beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Der generische Maßnahmenkatalog wurde um weitere Maßnahmen ergänzt, z. B. Einwilligungsmanagement, Risikobehandlung, Datenschutzmanagement. Die Anwender können mit Hilfe des Modells bewerten, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der von der DSGVO definierten Datenschutzrisikostufen („normal“ oder „hoch“) notwendig sind. Das SDM hilft so bei der Planung und Durchführung von Datenverarbeitungen mit Personenbezug. Inzwischen ist das SDM auch im IT-Grundschutz verankert, so dass ein Nichtberücksichtigen begründet werden muss.
- Gemeinsamer Leitfaden von BBK und BSI “Kommunale IT-Krisen”
- ESET stellt API für IBM QRadar SIEM und Microsoft Sentinel vor
- Produktpiraterie – Fest ohne Fakes beim Online-Shopping
- BYOD – Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Smartphone-Daten sollen vor Waldbränden warnen
- TU Graz: Messnetzwerk soll Blitzschlag besser vorhersagen
- Sensor im Sicherheitsgurt überwacht Herzschlag und Atmung des Fahrers
- KI soll vor explodierenden LI-Akkus warnen
- Iphos: Linux-Backdoors im Visier der Hacker
- Zertifikatslehrgang Security Engineer 2025