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Empfehlungen der DGUV zum Lüften an Innenraumarbeitsplätzen

Ausgabe 20/2020 |
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Ausgabe 20/2020
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (www.dguv.de) bietet ein neunseitiges Papier mit „Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ kostenlos an. An diesen Arbeitsplätzen sei eine Übertragung von SARS-CoV-2 per Aerosol auch über größere Distanzen möglich. Die DGUV empfiehlt dagegen die freie und die technische Lüftung. Umluftgeräte wie Klimageräte (Klima-Splitgeräte), Heizlüfter oder Ventilatoren sollten möglichst nur in Innenräumen mit Einzelbelegung betrieben werden. Dann sei auch für einen zusätzlichen Luftaustausch mit Außenluft zu sorgen. Bei einer Luftreinigung über Filtration mit dezentralen mobilen Luftreinigern seien unter Beachtung technischer Möglichkeiten HEPA-Filter (H13 oder H14) einzusetzen, heißt es in einer der DGUV-Empfehlungen. Kurzlink https://bit.ly/3l1k42V.

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