Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verabschiedet. Diese verbietet z. B. bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedrohen. Dazu zählen unter anderem die biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ebenfalls verboten sein sollen künftig Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI. Auch vorausschauende Polizeiarbeit, die einzig auf der Profilerstellung oder der Bewertung von Merkmalen einer Person beruht, und der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen, ist nach den neuen Regeln nicht erlaubt. Erste Firmen bieten bereits Produkte und Beratungsdienstleistungen an, die helfen sollen, die KI-Verordnung verstehen und anwenden zu können, z. B. die appliedAI Initiative GmbH aus München (www.appliedai.de, Kurzlink https://tinyurl.com/58cwj46t).