Der Bundesrat informiert darüber, dass er am 28. Mai 2021 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt hat, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb, heißt es auf www.bundesrat.de. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer führerloser Fahrzeuge zulässig.
- Elektronische Patientenakte und novellierte Gefahrstoffverordnung
- Deutsche Wirtschaft mit (geringem) Wachstum
- Demokratisierung von Cyber Security
- Online-Serie: KRITIS Dachgesetz – Kontinuität und Resilienz für Unternehmen
- Die Lage der physischen Sicherheit 2025
- Seminar: Krisenmanagement für Cyber-Lagen
- Ein Dutzend Themen für Cybersicherheit 2025
- BHE-Konjunktur-Umfrage: stabile Lage im Sicherheitsmarkt
- Digitale Sicherheitskarte für Schließanlagen
- Fünf Cybersecurity-Herausforderungen