Der Bundesrat informiert darüber, dass er am 28. Mai 2021 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt hat, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb, heißt es auf www.bundesrat.de. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer führerloser Fahrzeuge zulässig.
- Fragen-und-Antworten-Katalog des BfR für Mitteilungspflichtige nach CLP-Verordnung
- Oktoberfestwiesn als einer der sichersten Orte
- Besorgniserregende Gefährdungslage durch Cyberangriffe laut Semperis
- Onlineseminar „Sicherheit von Geldautomaten”
- BKA stellt Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2023 vor
- Seminar „Krisenmanagement für Cyber-Lagen”
- BDSW fordert mehr Schutz für Sicherheitskräfte
- Tschetschenien hat fünfzehnjährigen „Sicherheitschef“
- PMRExpo für einsatz- und geschäftskritische Kommunikation
- Betrüger schicken Phishing-„Bankbriefe“ per Post