Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH, DGWZ, macht darauf aufmerksam, dass seit dem 25. März 2021 das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten sei (www.dgwz.de, Kurzlink https://bit.ly/3nANhnN). Dieses schreibe für Gebäude die Ladestationen pro Pkw Stellplatz vor. Damit müsse zukünftig beim Neubau oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Eine Übergangsfrist existiere nicht. Der Wortlaut des Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de, Kurzlink https://bit.ly/3tbzfKN zu finden.
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