Die Internetplattform www.kostenlose-urteile.de der ra-online GmbH berichtet über eine Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden (Urteil 92 C 2541/21 vom 4.2.2022) zum Recht auf das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage einer Wohneigentumsanlage. Demnach habe eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit Verweis auf eine höhere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen mehrheitlich beschlossen, das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage zu verbieten. Dies verstoße nach Auffassung des Gerichts gegen das gesetzgeberische Ziel der Schaffung von Ladeinfrastruktur. Zudem sei es unerheblich, ob von Elektrofahrzeugen tatsächlich eine erhöhte Brandgefahr ausgehe. Selbst wenn dies wahr sein sollte, so zitiert die Plattform das Urteil, rechtfertige dies angesichts des gesetzgeberischen Willens kein Verbot des Abstellens von Elektrofahrzeugen in der Tiefgarage.