Wie www.bundesanzeiger-verlag.de zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung zwei Gesetzesentwürfe, die Soldaten in ganz unterschiedlichen Situationen betreffen, vor. Einerseits will sie durch Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine neue Verlust-regelung der Staatsangehörigkeit einführen: Deutschen, die sich einer Terrormiliz zuwenden, soll die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betroffenen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Zum anderen will die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen. Es soll, so der Bundesanzeiger, „eine neue Art des Wehrdienstes für Reservistinnen und Reservisten zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft geschaffen werden.“