Der Entwurf soll am 15.08. dem Bundesrat zugeleitet werden und noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Das BSI kommentiert: „Der NIS-2-Regierungsentwurf ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Cybernation. Mit ihm wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und der angespannten Bedrohungslage im Cyberraum Rechnung getragen (…) Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, das BSI-Gesetz (BSIG) zu novellieren und den Kreis der regulierten Organisationen um die Kategorien „wichtige Einrichtungen“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ zu erweitern. Bislang waren ca. 4.500 Einrichtungen vom BSIG erfasst: Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse. Mit der Erweiterung wird das BSI künftig rund 29.500 Einrichtungen beaufsichtigen, für die neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit greifen.“ bsi.bund.de
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