Marion van der Kraats berichtet für die Deutsche Presseagentur auf www.e110.de aus der Hauptstadt Berlin, in der zu laut oder zu schnell fahrenden Autofahrern jetzt harte Strafen drohen. Dort seien seit einer Gesetzverschärfung im Jahr 2017 insgesamt 3.450 Verfahren verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden, wovon es nur in 40 Fällen einen Freispruch gegeben habe. Neben den klassischen Beweismitteln sollen nach Aussage eines Oberamtsanwaltes auch digitale Fahrzeugdaten, Navigationsdaten und Videoaufzeichnungen aus der Blackbox ausgewertet werden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: 4 StR 142/20) könnte auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten. Und darauf droht unter Umständen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
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