Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ interne Anlaufstellen schaffen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 diesem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das möglicherweise schon ab etwa Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird (nach Verkündung im Bundesgesetzblatt). Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen – ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. www.bundesrat.de, Kurzlink https://bit.ly/3WajALS
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