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Hinzuverdienstgrenze bei bestimmten Rentnern bis 44.590 Euro

Ausgabe 8/2020 |
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Ausgabe 8/2020
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Nach Angaben der Internetplattform Deutsches Anwaltsregister (www.anwaltsregister.de, Kurzlink https://bit.ly/2UvGYFp ) dürfen Altersrentner und Neurentner auf Grund der Corona-Krise im Jahr 2020 insgesamt 44.590 Euro statt 6.300 Euro hinzuverdienen. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe sollen nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente führen, heißt es dort. Damit soll die Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Diese müsse allerdings von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Eigenart – zum Beispiel bei Ernte- helfern – befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

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