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Jede vierte „Sicherheitsstromversorgungsanlage“ lt. TÜV-Verband mangelhaft

Ausgabe 14+15/2022 |
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Ausgabe 14+15/2022
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Der 22-seitige Baurechtsreport 2022 des TÜV-Verbandes e. V. enthält die Ergebnisse der Prüfungen gebäudetechnischer Anlagen: Von allen geprüften Anlagen (84.836) habe jede Vierte (25,9 %) bei wiederkehrender Prüfung wesentliche Mängel aufgewiesen. Nur circa ein Drittel (35,4 %) aller erstmalig geprüften Alarmierungsanlagen (815) seien ohne Mängel gewesen. Die Hälfte (51,1 %) der Brandmeldeanlagen (10.981) hätten bei wiederkehrenden Prüfungen geringfügige Mängel aufgewiesen. Zwei Drittel (66,7 %) der CO-Warnanlagen (120) hätten keine Mängel bei erstmaliger Prüfung gehabt. Der Baurechtsreport steht auf www.tuev-verband.de zum kostenlosen Download bereit (Kurzlink https://bit.ly/3o8SoN1). Den darin speziell aufgeführten (schlechten) Ergebnissen zur Sicherheit von Notstromaggregaten widmet der TUEV-Verband eine eigene Pressemitteilung. Darin heißt es unter anderem: „Die Betreiber der Anlagen sollten vor dem kommenden Winter sicherstellen, dass ihre Notstromaggregate gut in Schuss sind.“ Kurzlink https://bit.ly/3uXzFYR

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