Im BaFin Journal Juni 2021 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heißt es ab Seite 24, dass Börsenhandelsangebote sogenannter „Neo-Broker“ keineswegs gratis seien. Neo-Broker würden möglicherweise nicht die Ausführung über alle Handelsplätze anbieten oder nicht alle wichtigen Funktionen bereitstellen, zum Beispiel Limit-, Stop-Loss- und Stop-Loss-Limit-Order. Auch Geld- und Briefkurse, die außerhalb der üblichen Börsenzeiten gestellt werden, könnten zum Teil deutlich vom Kurs des nächsten Handelstages abweichen. www.bafin.de, Kurzlink https://bit.ly/2UcyeGn.