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Kostenloser Download der aktuellen Richtlinien zur Sicherheit beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

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Im VdS-Webshop steht ab sofort die neue, überarbeitete Version der Richtlinien VdS 3518 “Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen” zur Verfügung. Sie kann dort kostenlos heruntergeladen oder auch in gedruckter Form bestellt werden.

Sicherheit beim Einsatz von Löschgasen (VdS)

Die Richtlinien sind in Zusammenarbeit mit der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Sachgebiet “Betrieblicher Brandschutz”, dem Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) und dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFVD) entstanden. Die Richtlinien richten sich in erster Linie an Betreiber und bieten konkrete Hilfestellung bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zum Personenschutz für den sicheren Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Neu in der Version 2024-10
Wie bei jeder Neuauflage gab es redaktionelle und fachliche Überarbeitungen. Im Kapitel 5.8 (Vermeidung elektrostatischer Aufladungen) wurden die Anforderungen zur Zweimeldungsabhängigkeit konkretisiert. Das Kapitel 8 (Außerbetriebsetzung und Demontage) wurde aufgrund von Schadensereignisse und deren Ursachenforschung auf Wunsch von und in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft erweitert.

Über den Inhalt der Richtlinien
Gase wie Kohlendioxid (CO2), Inertgase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z.B. IG-55, oder IG-541) finden als Löschgas in ortsfesten Feuerlöschanlagen Anwendung. Sie löschen Brände, indem sie im Wesentlichen den Luftsauerstoff von der Brandstelle verdrängen. Ebenfalls finden halogenierte Kohlenwasserstoffe (z. B. HFC 227ea und FK-5-1-12) als Löschgas Anwendung in ortsfesten Feuerlöschanlagen. Ihre Löschwirkung beruht auf einem chemisch-physikalischen Prinzip.

Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche aufgebaute Löschgaskonzentration bzw. abgesenkte Sauerstoffkonzentration lässt einen dauernden Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht zu. Bei Kohlendioxid ist z.B. ab einer Konzentration von 5 Volumenprozent CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen, und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr.

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