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Krisenmanagement der BaFin beim Bankencrash

Ausgabe 14+15/2019 |
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Ausgabe 14+15/2019
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Einblicke in das Krisenmanagement und das entsprechende „Abwicklungsregime“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet ein vierseitiger Beitrag im aktuellen BaFin Journal („Proben für den Ernstfall“). Er beleuchtet, wie die BaFin unbemerkt von der Öffentlichkeit alle Hebel in Bewegung setzt, wenn einer Bank eine Bestands-gefährdung droht: „Der Krisenstab trifft sich, stellt den Krisenmodus fest und beurteilt dann, ob die gesetzlichen Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt sind.“ Dazu wird der oberste Krisenmanager der BaFin, Dr. Thorsten Pötzsch zitiert mit dem Leitspruch: „Regularien der Abwicklung erzeugen Marktdisziplin.“ Einschränkend heißt es im Journal, dass die BaFin allerdings nur für die weniger bedeutenden Institute (z. B. kleine und mittelgroße Banken sowie Zweigstellen von Geldhäusern aus EU-Nachbarstaaten) zuständig sei – die bedeutenden Institute würden in Brüssel abgewickelt. Das BaFin Journal steht auf www.bafin.de bzw. Kurzlink https://bit.ly/2NY1pcz online.



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