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Lt. DGUV keine CO2-Vergiftung durch Tragen textiler Masken

Ausgabe 23/2020 |
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Ausgabe 23/2020
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Der DGUV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, liegen aktuell keine Belege für Gesundheitsgefährdungen durch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) vor. Gemeint sind damit Masken aus textilem Gewebe. Die DGUV empfiehlt als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf dguv.de nichtsdestotrotz bei mittelschwerer körperlicher Arbeit nur eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten. Mit Erholungszeit, so die DGUV, sei das Ablegen der MNB gemeint, nicht jedoch eine Arbeitspause. Aus der Empfehlung zum Tragen einer MNB lasse sich zudem keine Verpflichtung für Arbeitgeber herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArbmedVV (Verord-nung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) anzubieten.

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