Die verbindliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), musste infolge eines Urteils des europäischen Gerichtshofes vom 4.7.2019 überarbeitet werden. Mit dem Referentenentwurf zur HOAI 2021, gültig ab dem 1.1.2021, hat der Gesetzgeber auf diesen Umstand reagiert. Der Wegfall der Höchst- und Mindersätze für Architekten und Ingenieure, neue Vergütungsregeln oder zukünftige Abrechnungsmöglichkeiten, sind nur einige der vorgenommenen Änderungen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hoai.de.
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