Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat im April eine neue „DGUV Regel 115-003, Überfallprävention in Kreditinstituten zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 25 ‚Überfallprävention‘“ her-ausgegeben. Die auf 80 Seiten dokumentierte Regel ist laut DGUV anzuwenden auf Betriebsstätten von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten sowie Agenturen von Kreditinstituten nach §25b Kreditwesengesetz (Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen). Sie steht auf der Webseite der DGUV zum kostenlosen Download bereit, Kurzlink https://bit.ly/2Q8eKkB Weitere DGUV Regeln zur Überfallprävention (für Kassen und Zahlstellen, Verkaufsstellen) sind via Kurzlink https://bit.ly/3hiVRGz aufrufbar.