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Neue Vorgaben für den Personalausweis

Ausgabe 24/2020 |
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Ausgabe 24/2020
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In der 997. Sitzung des Bundestages am 27. November 2020 wurden eine Vielzahl an neuen Vorgaben für den Personalausweis festgelegt. Damit sollen diese besser vor Fälschungen geschützt werden. Zu den neuen Vorgaben gehört unter anderen die Speicherpflicht von zwei Fingerabdrücken auf dem Speicherchip des Ausweisdokumentes, was ab dem 2. August 2021 gilt. Weiterhin sollen ab 2015 nur noch digitale Passbilder eingesetzt werden, die auf einem sicheren Weg an die Passbildbehörde geliefert werden. Im Rahmen dieser Übersendung wird dann gleichzeitig geprüft, ob das digitale Foto biometrietauglich ist. Weitere Anforderungen zu den Fotoaufnahmemöglichkeiten und Geschlechtsangaben sind ebenfalls neu geregelt. Das Gesetz muss nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden, wonach es anschließend in Kraft treten kann. Quelle: Presse und Kommunikation des Bundesrats in Berlin.

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