Der 13-seitige Entwurf für den „Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) Version 2.0“ vom 9. Oktober 2019 ist auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Kurzlink: https://bit.ly/2oQibyH . Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass Hersteller, Verbände der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Verbände der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste noch bis 13. November dazu Stellungnahmen abgeben können. Einzelheiten dazu auf www.bsi.bund.de (Kurzlink https://bit.ly/2VKr7l2 ).