Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste hat nach eigenen Angaben das „Herzstück“ ihres Sicherheitsstandards überarbeitet. Diese seien für die BDGW-Mitglieder sowie deren Nachunternehmer verbindlich und erstreckten sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehörten. Die Sicherheitsvorschriften wurden zuletzt im Jahr 2016 überarbeitet. Nun gebe es deutlich konkretisierte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter, halbjährliche, verbindliche Unterweisungen bzw. Schulungen, u. a. zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht der Beschäftigten. Auch der Einsatz und die Durchführung von Geldtransporten mit Spezialfahrzeugen, deren technische Ausstattung als auch Geldtransporte mit Boten, seien umfassend neu geregelt worden. Auch habe man Aspekte der Transportlogistik modifiziert und erstmals Regelungen zum Automatenservice und zum Business Continuity Management (BCM) berücksichtigt. www.bdgw.de, Kurzlink https://bit.ly/38HRMtB
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