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Novellierung des Bundespolizei-gesetzes

Ausgabe 24/2020 |
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Ausgabe 24/2020
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Die schon lange von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geforderte Anpassung des Bundespolizeigesetzes ist nun einen Schritt weiter. Hierzu erfolgte eine Einigung der Fraktionen von Union und SPD auf Eckpunkte für ein neues Bundespolizeigesetz. Darin enthalten sind nun auch Neuerungen und Befugniserweiterungen bei der Verbrechensbekämpfung innerhalb Deutschlands, bei der Strafverfolgung in Fällen von unerlaubtem Aufenthalt in Deutschland und bei der Nutzung von Quellen aus der Telekommunikationsüberwachung im Bereich von Menschenhandel und Schleuserkriminalität. Allerdings sind auch nicht alle Forderungen der GdP berücksichtigt. Der nach Aussagen der GdP wichtige Punkt des Grenzschutzes als Kernaufgabe der Bundespolizei erfährt keine Anpassung. So wird der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei an den Landesgrenzen von derzeit 30 nicht auf 50 Kilometer und an den seewärtigen Grenzen, die sowohl Binnen- als auch EU-Grenzen darstellen, von derzeit 50 nicht auf 80 Kilometer ausgeweitet. Quelle: GdP – Bundespolizei

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