sicherheits-berater
Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Passwort vergessen

Close

Gastregistrierung

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie für 4 Wochen kostenlos und unverbindlich Zugriff auf unsere Inhalte.

Nur noch eine Aufzugsprüfung statt zweier

Ausgabe 3/2023
  |  
  |  
Ausgabe 3/2023
  |  

Die TÜV NORD GROUP weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass ab sofort die Prüfung elektrischer Anlagen nach Paragraf 5 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) explizit Bestandteil der wiederkehrenden Aufzugsprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) sei. Somit könne die bislang alle vier Jahre angesetzte DGUV-Prüfung entfallen, weil die Inhalte der Prüfung im Rahmen der ZÜS-Prüfung gemäß TRBS 1201-4 abgedeckt seien. Die Beauftragung einer zweiten Prüfinstanz sei nicht mehr nötig. Bei der elektrischen Prüfung würden Kabel und elektrische Komponenten geprüft. Es würden Messungen an der Elektrik vorgenommen, die elektrische Anlage werde auf Beschädigungen hin untersucht, außerdem auf lose Drähte, unzulässige Brücken und Schmorstellen. https://www.tuev-nord-group.com, Kurzlink https://bit.ly/3ZDwjYu

Aus der Redaktion

Rechenzentrum

Sicherheitstechnik

Statement

Flutkatastrophe

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Inhouseveranstaltungen

Schwerpunkte

Login

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.