Die TÜV NORD GROUP weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass ab sofort die Prüfung elektrischer Anlagen nach Paragraf 5 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) explizit Bestandteil der wiederkehrenden Aufzugsprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) sei. Somit könne die bislang alle vier Jahre angesetzte DGUV-Prüfung entfallen, weil die Inhalte der Prüfung im Rahmen der ZÜS-Prüfung gemäß TRBS 1201-4 abgedeckt seien. Die Beauftragung einer zweiten Prüfinstanz sei nicht mehr nötig. Bei der elektrischen Prüfung würden Kabel und elektrische Komponenten geprüft. Es würden Messungen an der Elektrik vorgenommen, die elektrische Anlage werde auf Beschädigungen hin untersucht, außerdem auf lose Drähte, unzulässige Brücken und Schmorstellen. https://www.tuev-nord-group.com, Kurzlink https://bit.ly/3ZDwjYu
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