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Offenbar kaum Schutz für Urheber vor dem Zugriff von K

Ausgabe 16/2023
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Ausgabe 16/2023
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„Auf Urheber kommen schwere Zeiten zu“: Diesen Schluss zieht Dr. Klaus Meffert (Gastautor im Sicherheits-Berater, Ausgaben 11/- und 13/2023) auf seiner Webseite dr-dsgvo.de. In einem Beitrag „Künstliche Intelligenz: Werke von Urhebern und deren Schutz“ analysiert er einerseits die Rechtslage, um sie andererseits der realen technischen Entwicklung entgegenzustellen. Zwar gebe es einen Nutzungsvorbehalt, der es dem Urheber (z. B. eines Textes oder eines Fotos) ermögliche, einem KI-Modell das Absaugen von Inhalten zu untersagen. Meffert zeigt auch, wie man einen solchen Vorbehalt konkret in einer robot.txt auf einer Webseite formuliert. Aber: „Technik schlägt Recht, weil Technik in Lichtgeschwindigkeit stattfindet und Recht im Schneckentempo.“ Kurzum, Dr. Meffert macht Urhebern von Texten und Bildern wenig Hoffnung, sich gegen den Zugriff von KI-Modellen wehren zu können. Kurzlink https://bit.ly/3YeMLya

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