„Auf Urheber kommen schwere Zeiten zu“: Diesen Schluss zieht Dr. Klaus Meffert (Gastautor im Sicherheits-Berater, Ausgaben 11/- und 13/2023) auf seiner Webseite dr-dsgvo.de. In einem Beitrag „Künstliche Intelligenz: Werke von Urhebern und deren Schutz“ analysiert er einerseits die Rechtslage, um sie andererseits der realen technischen Entwicklung entgegenzustellen. Zwar gebe es einen Nutzungsvorbehalt, der es dem Urheber (z. B. eines Textes oder eines Fotos) ermögliche, einem KI-Modell das Absaugen von Inhalten zu untersagen. Meffert zeigt auch, wie man einen solchen Vorbehalt konkret in einer robot.txt auf einer Webseite formuliert. Aber: „Technik schlägt Recht, weil Technik in Lichtgeschwindigkeit stattfindet und Recht im Schneckentempo.“ Kurzum, Dr. Meffert macht Urhebern von Texten und Bildern wenig Hoffnung, sich gegen den Zugriff von KI-Modellen wehren zu können. Kurzlink https://bit.ly/3YeMLya
- Elektronische Patientenakte und novellierte Gefahrstoffverordnung
- Deutsche Wirtschaft mit (geringem) Wachstum
- Demokratisierung von Cyber Security
- Online-Serie: KRITIS Dachgesetz – Kontinuität und Resilienz für Unternehmen
- Die Lage der physischen Sicherheit 2025
- Seminar: Krisenmanagement für Cyber-Lagen
- Ein Dutzend Themen für Cybersicherheit 2025
- BHE-Konjunktur-Umfrage: stabile Lage im Sicherheitsmarkt
- Digitale Sicherheitskarte für Schließanlagen
- Fünf Cybersecurity-Herausforderungen