Das Oberlandesbericht hat bereits am 22.10.2019 entschieden, dass ein mit Bleirohren ausgestattetes Haus einen Sachmangel aufweist, der der Aufklärungspflicht unterliegt. Die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 24 U 251/18 ist in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen zu finden: www.justiz.nrw.de (Kurzlink https://bit.ly/3tCL6SF ).
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