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R+V-Infocenter über das Risiko befristeter Halteverbotzonen

Ausgabe 14+15/2020 |
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Ausgabe 14+15/2020
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Die R+V Allgemeine Versicherung rät in ihrem Infocenter auf www.ruf.de, zweimal wöchentlich nach dem im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeug zu
schauen. Wo heute Parken erlaubt sei, könne sich bereits morgen ein zeitlich befristetes Halteverbotsschild finden. Wer diese z. B. wegen Umzügen oder Bauarbeiten aufgestellte Schilder missachte oder übersähe, habe das Nachsehen – das Auto würde abgeschleppt. Urlauber sollten Freunde oder Nachbarn bitten, nach dem Auto zu schauen. Dasselbe gelte bei längeren Krankenhausaufenthalten oder Dienstreisen.

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