Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Unser Kennenlernangebot

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie 4 Wochen kostenlosen Zugang zu allen Abonnenteninhalten.

Oder entscheiden Sie sich gleich für ein kostenpflichtiges Abonnement, um dauerhaft auf alle Inhalte des Sicherheits-Berater zugreifen zu können: noch bis Jahresende 2024 mit 50% Jubiläumsrabatt auf das 1. Laufzeitjahr.

Close

Passwort vergessen

Salmonellen im Dönerspieß: Gesundheitsrisiko ja oder nein?

Ausgabe 21/2020 |
  |  
  |  
Ausgabe 21/2020
  |  

Muss ein Lebensmittelunternehmen Dönerspieße, die es einem Gastronom verkauft hat, zurücknehmen, wenn diese mit Salmonellen befallen sind? Wie doch jedermann sicher zu glauben weiß, werden Salmonellen beim Dönerspießgaren zuverlässig abgetötet und sind damit gesundheitlich nicht mehr schädlich. Kann sich der Verkäufer also darauf berufen, ein Hygienekonzept beachtet und eine Risikoanalyse durchgeführt zu haben? Genügt es dann, wenn er die im Auslieferungszustand nicht verzehrfertigen Drehspieße mit dem Hinweis „Vor Verzehr vollständig durchgaren!“ versieht? Durfte er sich weigern, die Salmonellencharge vom Markt zu nehmen bzw. zurückzunehmen? Nein, sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München mit Urteil v. 07.02.2019 – 20 BV 17.1560 und verweist auf Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Darin ist für Fleischzubereitungen das Freisein von Salmonellen als Sicherheitskriterium festgelegt. Das Gericht folgte damit auch der Erfahrung, das in der Praxis regelmäßig Verstöße gegen das Durcherhitzungsgebot zu beobachten sind. Gut so, damit endet ein seit 2014 andauernder Rechtsstreit. Das heißt, hoffentlich, denn eine Revision wird zugelassen …

Aktuell in dieser Rubrik

News

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Themenbereich Rechenzentren

Schwerpunktthemen