In sogenannten Rundfahrgeschäften (Karussells) sollten Kinder aufgrund der der Fliehkräfte den inneren Sitz benutzen. Dies ist einer der Tipps, die der TÜV Verband (VdTÜV) für Veranstalter und Besucher von Volksfesten auf seiner Webseite www.vdtuev.de
(Menüpunkt Presse) bereithält. André Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV), weist in dem Beitrag auf die Aufgaben von TÜV Sachverständigen hin, die Gebrauchsabnahmen für sogenannte „fliegende Bauten“ vornehmen. Darunter seien alle zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten bei Volksfesten zu verstehen, z. B. Achterbahnen,
Karussells, aber auch Festzelte, Stände und Buden. Diese würden schon vor dem ersten Aufbau geprüft und müssten eine Ausführungsgenehmigung erhalten. Für einzelne Bauteile seien Verlängerungsprüfungen vorgesehen. Siegl attestiert – trotz vereinzelt vorkommender Unfälle und Pannen – den Fahrgeschäften auf Volksfesten dennoch ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
- Verursacher Crowdstrike äußert sich zu IT-Ausfällen
- Betrüger schicken Phishing-„Bankbriefe“ per Post
- Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2024 von Europol
- „Prevention Learning Portal“ online
- Hitze ist die größte Herausforderung
- Blitzbilanz 2023: höchste Entschädigungsleistung seit 20 Jahren
- Risiken im Umgang mit Chatbots
- DLRG Zwischenbilanz 2024: 253 Ertrunkene
- Seminar zu BIA, BCM & Resilienz
- Wavestone startete Umfrage zu IT-Ausfällen