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Sicherheitsniveau „fliegen der Bauten“ durch TÜV-Prüfung

Ausgabe 19/2019 |
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Ausgabe 19/2019
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In sogenannten Rundfahrgeschäften (Karussells) sollten Kinder aufgrund der der Fliehkräfte den inneren Sitz benutzen. Dies ist einer der Tipps, die der TÜV Verband (VdTÜV) für Veranstalter und Besucher von Volksfesten auf seiner Webseite www.vdtuev.de
(Menüpunkt Presse) bereithält. André Siegl, Experte für fliegende Bauten beim TÜV-Verband (VdTÜV), weist in dem Beitrag auf die Aufgaben von TÜV Sachverständigen hin, die Gebrauchsabnahmen für sogenannte „fliegende Bauten“ vornehmen. Darunter seien alle zeitlich begrenzt aufgestellten Bauten bei Volksfesten zu verstehen, z. B. Achterbahnen,
Karussells, aber auch Festzelte, Stände und Buden. Diese würden schon vor dem ersten Aufbau geprüft und müssten eine Ausführungsgenehmigung erhalten. Für einzelne Bauteile seien Verlängerungsprüfungen vorgesehen. Siegl attestiert – trotz vereinzelt vorkommender Unfälle und Pannen – den Fahrgeschäften auf Volksfesten dennoch ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

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