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Steuererleichterungen für Opfer der Flutkatastrophe

Ausgabe 17/2021 |
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Ausgabe 17/2021
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Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt auf ihrer Webseite www.vlh.de einen Überblick über diverse Arten der Steuererleichterung für Hochwasseropfer. Beispiele: finanzielle Unterstützungen und Beihilfen des Arbeitgebers, Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände, Stundung von Steuerschulden, Absetzbarkeit von Spenden, Sonderabschreibungen für bewegliche Anlagegüter, Beseitigung von Hochwasserschäden als Betriebsausgaben, geringere Nachweispflichten usw. Auch die Googlesuche mit den Stichworten „Katastrophenerlass NRW“ oder „Katastrophenerlass RLP“ sind der Recherche dienlich.

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